Zum 01.04. kommen auf Patienten, deren Kassen Rabattverträge vereinbart haben, gravierende Veränderungen bei Verordnung von Medikamenten zu.
Die AOK hat zum ersten Mal flächendeckend Arzneimittelrabatte vereinbart. Die Verträge mit elf pharmazeutischen Unternehmen, meist kleine und nicht so bekannte Unternehmen, beinhalten Preisnachlässe für insgesamt 43 Wirkstoffe und Wirkstoff-Kombinationen.
Die ausgehandelten Preise liegen bis zu 37 Prozent unter dem aktuellen Verkaufspreis in der Apotheke.
Dies bedeutet aber auch, so Dr. Arens,
Hier, so betonte Arens, ist besonders bei älteren Bürgern Aufmerksamkeit geboten.
Ärzte und Patienten können profitieren
Kann ein Patient aufzahlen und dadurch in der Apotheke ein teures Arzneimittel erhalten?
Dr. J. H. Arens: Einzelne Patienten fragen an, ob es möglich ist, dass der Arzt ein preiswertes Arzneimittel verordnet und der Apotheker gegen Erstattung des Differenzbetrages durch den Versicherten ein teureres Arzneimittel erhält. Diese Verfahrensweise ist jedoch in der Praxis nicht zulässig. Der Apotheker darf nur das Präparat abrechnen, welches er auch tatsächlich abgibt.
Die wachsende Zahl von Rabattverträgen zwischen Kassen und Arzneimittelherstellern macht es schwer, die Übersicht zu behalten. Damit nicht bei jeder Arzneiverordnung geprüft werden muss, welcher Kasse ein Patient angehört, ob diese einen Rabattvertrag über das verordnete Arzneimittel abgeschlossen hat und welche Hersteller zu denjenigen gehören, die der entsprechenden Kasse einen Rabatt geben, sollten Sie folgendes beachten:
Ärzte verordnen grundsätzlich preisgünstige Arzneimittel oder Wirkstoffe und lassen den Austausch auf rabattierte Arzneimittel zu.
Das aut-idem-Feld muss also frei bleiben. Denn die Rabatt-Verträge haben künftig in den Apotheken "Vorfahrt" vor der bisherigen Regel. Die Apotheken sind zur Abgabe des rabattierten Produktes verpflichtet, sofern die Substitution nicht durch ein Kreuz im aut-idem-Feld ausgeschlossen ist. Dabei ist unerheblich, wie preisgünstig die Produkte anderer Hersteller sind. Ab dem 1. April sind Apotheken im Rahmen von aut-idem verpflichtet, solche Arzneimittel abzugeben, für die die Krankenkasse eine Rabattvereinbarung mit einem pharmazeutischen Hersteller abgeschlossen hat.
Was passiert, wenn die betreffenden Präparate nicht lieferbar sind?
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat klargestellt, dass in solchen Fällen das verordnete Arzneimittel oder eines der drei preisgünstigsten wirkstoffgleichen Medikamente abzugeben ist. Wenn ein Rabatthersteller nicht liefern kann, gilt demnach die bislang praktizierte aut-idem-Regelung.Wann gilt ein Arzneimittel als nicht lieferbar?
Wenn ein Hersteller von rabattierten Arzneimitteln erklärt hat, er könne den pharmazeutischen Großhandel mit den entsprechenden Rabatt-Arzneimitteln nicht beliefern. Nur dann dürfen Apotheken nach der derzeit gültigen aut-idem-Regelung substituieren. Apotheken vermerken die Lieferunfähigkeit des Herstellers mit einer speziellen Pharmazentralnummer auf dem Rezept und bewahren die Erklärung des Herstellers auf.
Was ist mit Patienten, die immer die gleichen Arzneimittel eines Herstellers benötigen?
Ist die Verordnung eines bestimmten Arzneimittels nach wie vor erforderlich, z.B. aus Gründen der Verträglichkeit, kann die Substitution durch Setzen des Aut-idem-Kreuzes ausgeschlossen werden. Dann ist von der Apotheke ausschließlich das verordnete Arzneimittel abzugeben.Patienten sparen durch die neuen Rabattverträge der AOK mittelbar, weil die Ausgaben ihrer Kasse für Arzneimittel sinken. Sie sparen aber auch, wenn der Arzt bei gleichem Wirkstoff von einem teureren Arzneimittel ohne Rabatt zu einem im Apotheken-Abgabepreis preisgünstigeren Arzneimittel mit Rabatt wechselt. Dann fällt ihre Zuzahlung geringer aus. Viele Generika - darunter auch jetzt rabattierte - sind bereits heute zuzahlungsfrei zu erhalten. Die Rabattverträge schöpfen damit zusätzliche Einsparpotentiale zugunsten der Beitragszahler.
Die Kassen haben dabei Generika-Preise im Blick
Arens bewertete die erreichten Rabattverträge auch als geeigneten Weg, um gerade im Bereich der Medikamente mit bereits abgelaufenem Patentschutz (Generika) zu günstigeren Preisen bei wichtigen und von den Ärzten häufig eingesetzten Wirkstoffen zu kommen. In Deutschland liegen die Generika-Preise deutlich über den Preisen in anderen europäischen Ländern. Die 20 umsatzstärksten Generika kosten hierzulande zum Beispiel 114 Prozent mehr als in Dänemark und 24 Prozent mehr als in Großbritannien.
Vorstand GNV AG
Dr. Johann Heinrich Arens
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